Bestattungsvorsorge und -finanzierung

Vorausschauend handeln, Angehörige entlasten

Sich frühzeitig Gedanken über die eigene Bestattung zu machen, gehört für viele nicht zu den naheliegenden Themen – und doch ist es ein wichtiger Schritt. Wer rechtzeitig vorsorgt, wahrt die Möglichkeit, persönliche Vorstellungen verbindlich festzulegen und den Ablauf des Abschieds nach eigenen Wünschen zu gestalten. Gleichzeitig nehmen Sie Ihren Angehörigen in einer schweren Zeit viele organisatorische Lasten ab und schenken ihnen die Gewissheit, in Ihrem Sinne zu handeln.

Wir beraten Sie einfühlsam

In unseren Gesprächen verbinden wir Fachkompetenz mit menschlicher Nähe. Ihre persönlichen Vorstellungen sowie Ihre finanziellen Möglichkeiten bilden die Grundlage unserer Beratung. So stellen wir sicher, dass jede Entscheidung in Ihrem Sinne getroffen wird.

Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten

Eine frühzeitige Regelung der finanziellen Seite Ihrer Bestattung schafft Klarheit und Sicherheit. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.

Treuhandvertrag
Das Logo der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zeigt ein grünes und rotes Symbol
  • Einmal- oder Ratenzahlung möglich
  • Eingezahlte Beträge sind zweckgebunden und zählen nicht zum Schonvermögen
  • Gesicherter Zugriff auf das hinterlegte Guthaben
  • Bestattung kann unmittelbar veranlasst werden
Lebens- oder Sterbegeldversicherung
  • Vertragssumme ist durch ein Bezugsrecht zweckgebunden und nicht Teil des Schonvermögens
  • Gesicherter Zugriff auf den benannten Geldbetrag
  • Bestattung kann jederzeit eingeleitet werden

Alles Wichtige für Ihre Vorsorge im Überblick

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.

Dazu müssen genaue Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung, Schmerzbehandlung etc. schriftlich formuliert werden. So machen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall geltend, dass Sie durch eine schwere Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können und sich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinden.

Weiterhin kann eine Patientenverfügung Hinweise zur Organspende oder Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, z.B. Sterben in vertrauter Umgebung, beinhalten. Bis zu diesem Moment behalten Sie selbstverständlich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit zu ändern. Weitere Informationen zur Patientenverfügung lesen Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz.

Vorsorgevollmacht

Sinnvoll ist es außerdem, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Mit dieser Vollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Namen handeln, Entscheidungen treffen und Verträge abschließen darf – wahlweise in allen Bereichen oder nur in bestimmten Angelegenheiten.

Die Vorsorgevollmacht greift erst dann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Sie bleibt jederzeit widerrufbar und kann von Ihnen inhaltlich angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz.

Betreuungsverfügung

Neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht gibt es die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung. Mit ihr legen Sie fest, dass im Bedarfsfall nicht ein amtlich bestellter Fremder, sondern eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson vom Gericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird.

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht steht der bestellte Betreuer jedoch unter gerichtlicher Aufsicht. Weitere Informationen zur Betreuungsverfügung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz.

Mit einer Vorsorge schaffen Sie Klarheit und Sicherheit.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge und -finanzierung.
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns.