Wir unterstützen Sie im Sterbefall

Was sind die ersten Schritte?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein tiefer Einschnitt und bringt oft Unsicherheit mit sich. In dieser schweren Situation hilft es, die nächsten Schritte zu kennen. Auch die Unterstützung von anderen Angehörigen und Freund:innen kann Sie dabei entlasten. Je nachdem, wo der Todesfall eintritt, gelten unterschiedliche Vorgehensweisen:

Todesfall zu Hause:

Benachrichtigen Sie bitte die behandelnden Arzt:innen oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 (bundesweit). Ist dort niemand erreichbar, wenden Sie sich an den Notruf unter 112.

Erst nach der ärztlichen Ausstellung des Totenscheins darf eine Überführung erfolgen. Das Dokument wird anschließend an unser Team übergeben. In Berlin muss die Überführung innerhalb von 36 Stunden stattfinden – so bleibt ausreichend Zeit für einen persönlichen Abschied.

Todesfall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz:

In diesen Einrichtungen übernimmt das dortige Personal die Verständigung des Arztes oder der Ärztin.

Wir sind rund um die Uhr für Sie da

Im Trauerfall erreichen Sie uns jederzeit telefonisch. Gemeinsam vereinbaren wir die notwendigen Schritte für die Überführung, die ausschließlich durch unser eigenes Fachpersonal und mit firmeneigenen Fahrzeugen erfolgt. Für eine würdevolle Aufbewahrung stehen zudem eigene Klimaräume zur Verfügung. Um alle weiteren Fragen in Ruhe zu besprechen, empfehlen wir die Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs, bei dem wir uns ausreichend Zeit für Ihre Anliegen nehmen.

Formalitäten und administrative Aufgaben

Viele organisatorische Schritte lassen sich für Angehörige in dieser Situation nur schwer überblicken. Auf Wunsch übernehmen wir die notwendigen Formalitäten und erledigen diese zuverlässig in Ihrem Namen. Dazu zählen unter anderem:

  • Abmeldung und Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt
  • Abmeldung bei der Krankenkasse
  • Abmeldung beim Versorgungsamt (z. B. Schwerbehindertenausweis, Sonderfahrdienst)
  • Abmeldung von Renten, Betriebsrenten, Pensionen oder der VBL
  • Beantragung einer Vorschussrente für hinterbliebenen Ehepartner:innen (falls zutreffend)
  • Vermittlung eines Kontakts zum Rentenversichertenältesten zur Unterstützung bei Hinterbliebenenrenten
  • Weitere Abmeldungen auf Anfrage

Vorbereitung für das Beratungsgespräch

Damit wir schnell für Sie handeln können, benötigen wir bestimmte Unterlagen des Verstorbenen oder der Verstorbenen. Bitte bringen Sie diese nach Möglichkeit bereits zum Beratungsgespräch mit oder reichen Sie sie zeitnah nach. Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Aufgaben und die benötigten Dokumente:

Übersicht der Dokumente

Folgende Dokumente bzw. Personenstandsurkunden benötigen wir im Original:

  • Personalausweis/Reisepass der verstorbenen Person
  • Bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
  • Bei verheirateten Personen: Heiratsurkunde und Geburtsurkunde
  • Bei verwitweten Personen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei geschiedenen Personen: Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Geburtsurkunde
  • Ggf. Bescheinigung über Namensführung und Einbürgerungsurkunde
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Schwerbehindertenausweis

Folgende Dokumente können als Kopie eingereicht werden:

  • Renten- und/oder Pensionsnummer(n) der Alters- und/oder der Witwen-/Witwerrente, bzw. entsprechende Pension(en), VBL, Betriebsrente(n)
  • Grabstellennachweis, sofern vorhanden
Übersicht Ihrer Aufgaben

Einige Formalitäten können wir aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen. Zu den Aufgaben, die von den Angehörigen selbst zu erledigen sind, gehören unter anderem:

  • Benachrichtigung des Arbeitgebers der verstorbenen Person
  • Beantragung der Fortsetzung einer bestehenden Familienkrankenversicherung
  • Änderung oder Stornierung von Dauer- und Abbuchungsaufträgen
  • Auflösung oder Umschreibung von Konten (z. B. Gemeinschaftskonten)
  • Kündigung oder Umschreibung von Verträgen und Versicherungen:
    • Telefon- und Handyverträge, Abonnements, Vereinsmitgliedschaften
    • Strom- und Wasseranbieter, Kabelanschluss
    • Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherungen
    • Online-Profile und soziale Netzwerke
  • Testamentseröffnung und Beantragung eines Erbscheins mit Sterbeurkunde beim Notar oder Amtsgericht
  • Ggf. Ausschlagung des Erbes (bitte Fristen beachten)

Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Beschaffung fehlender Personenstandsurkunden.

Hinweis: Die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt erfolgt erst nach Vorlage der Originaldokumente. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Beisetzung ist jedoch bereits vorher möglich.

Hilfe bei Nachlassregelungen

Wenn es darum geht, die rechtlichen Angelegenheiten nach einem Todesfall zu regeln, stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu spezialisierten Kanzleien oder einem Notariat und informieren Sie über das zuständige Amtsgericht – sei es für die Beantragung eines Erbscheins oder für die Ausschlagung des Erbes.

Erbangelegenheiten: Zuständigkeit der Berliner Amtsgerichte

Die Amtsgerichte übernehmen als Nachlassgerichte verschiedene Aufgaben, unter anderem:

  • Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
  • Entgegennahme von Erbausschlagungen
  • Ausstellung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Anordnung einer Nachlasspflegschaft, wenn Erb:innen unbekannt sind

Örtliche Zuständigkeit:

In der Regel ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person verantwortlich.

Streitige Erbangelegenheiten:

Kommt es zu Auseinandersetzungen, etwa bei Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnissen, sind die Zivilgerichte zuständig.

Für die Testamentseröffnung erforderlich:

  • Testament (sofern nicht bereits amtlich verwahrt)
  • Original der Sterbeurkunde

Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis:

Diese werden im Rahmen einer gerichtlichen oder notariellen Verhandlung erteilt. Hierbei muss ein Erbe oder der Testamentsvollstrecker persönlich erscheinen.

Erbausschlagung:

Eine Ausschlagung der Erbschaft ist direkt beim Nachlassgericht zu erklären oder in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Erb:innen im Ausland:

Befinden sich Erb:innen im Ausland, können diese sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden, um ein Erbscheinverfahren einzuleiten oder eine Erbausschlagung zu beglaubigen.

Hauptkartei für Testamente: Amtsgericht Schöneberg

Nach geltendem Recht informiert das Standesamt, das einen Sterbefall beurkundet, auch das Geburtsstandesamt der verstorbenen Person. Dieses wiederum erhält ebenfalls Nachricht, wenn zu Lebzeiten eine Verfügung von Todes wegen, etwa ein Testament oder Erbvertrag, in die amtliche Verwahrung eines Amtsgerichts gegeben wurde.

So wird sichergestellt, dass amtlich hinterlegte Verfügungen nach dem Tod an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet und dort eröffnet werden können. Nähere Informationen zu den zuständigen Nachlassgerichten finden Sie hier.

Besonderheit bei Geburten außerhalb Deutschlands:

Wenn die Geburt nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes beurkundet wurde, übernimmt die Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg die Funktion des Geburtsstandesamts des Erblassers. Die Kartei enthält hauptsächlich Verwahrungsanzeigen der Amtsgerichte aus ganz Deutschland, die Testamente oder Erbverträge von Personen in amtliche Verwahrung genommen haben, deren Geburt nicht in Deutschland beurkundet ist.

Im Trauerfall ist schnelle und verlässliche Hilfe besonders wichtig.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite und kümmern uns um alle notwendigen Schritte.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich persönlich beraten.