Title: Vorsorge &amp; Finanzierung
Author: RegioHelden
Published: 4. September 2025
Last modified: 19. März 2026

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# Bestattungsvorsorge und -finanzierung

## Vorausschauend handeln, Angehörige entlasten

Sich frühzeitig Gedanken über die eigene Bestattung zu machen, gehört für viele 
nicht zu den naheliegenden Themen – und doch ist es ein **wichtiger Schritt**. Wer
rechtzeitig vorsorgt, wahrt die Möglichkeit, persönliche Vorstellungen verbindlich
festzulegen und den Ablauf des Abschieds nach eigenen Wünschen zu gestalten. Gleichzeitig
nehmen Sie Ihren Angehörigen in einer schweren Zeit viele organisatorische Lasten
ab und schenken ihnen die Gewissheit, in Ihrem Sinne zu handeln.

## Wir beraten Sie einfühlsam

In unseren Gesprächen verbinden wir** Fachkompetenz mit menschlicher Nähe**. Ihre
persönlichen Vorstellungen sowie Ihre finanziellen Möglichkeiten bilden die Grundlage
unserer Beratung. So stellen wir sicher, dass jede Entscheidung in Ihrem Sinne getroffen
wird.

[Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren ](https://www.wieschhoff-bestattungen.de/kontakt/)

## Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten

Eine frühzeitige Regelung der finanziellen Seite Ihrer Bestattung schafft **Klarheit
und Sicherheit**. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch, auf
Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.

Treuhandvertrag

[⌊Das Logo der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zeigt ein grünes und rotes
Symbol⌉⌊Das Logo der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zeigt ein grünes 
und rotes Symbol⌉[

 * Einmal- oder Ratenzahlung möglich
 * Eingezahlte Beträge sind zweckgebunden und zählen nicht zum Schonvermögen
 * Gesicherter Zugriff auf das hinterlegte Guthaben
 * Bestattung kann unmittelbar veranlasst werden

Lebens- oder Sterbegeldversicherung

 * Vertragssumme ist durch ein Bezugsrecht zweckgebunden und nicht Teil des Schonvermögens
 * Gesicherter Zugriff auf den benannten Geldbetrag
 * Bestattung kann jederzeit eingeleitet werden

## Alles Wichtige für Ihre Vorsorge im Überblick

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche **ärztlichen Maßnahmen** Sie zu 
Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.

Dazu müssen** genaue Vorgaben** zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung,
Schmerzbehandlung etc. schriftlich formuliert werden. So machen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht
für den Fall geltend, dass Sie durch eine schwere Krankheit oder nach einem Unfall
Ihren Willen nicht mehr äußern können und sich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess
befinden.

Weiterhin kann eine Patientenverfügung Hinweise zur Organspende oder **Wünsche zu
Sterbeort** und -begleitung, z.B. Sterben in vertrauter Umgebung, beinhalten. Bis
zu diesem Moment behalten Sie selbstverständlich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit
zu ändern. Weitere Informationen zur Patientenverfügung lesen Sie auf der [Website des B](https://www.bmjv.de/DE/Startseite/Startseite_node.html)
[undesministeriums für Justiz](https://www.bmjv.de/DE/Startseite/Startseite_node.html).

Vorsorgevollmacht

Sinnvoll ist es außerdem, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu
kombinieren. Mit dieser Vollmacht bestimmen Sie eine **Person Ihres Vertrauens**,
die in Ihrem Namen handeln, Entscheidungen treffen und Verträge abschließen darf–
wahlweise in allen Bereichen oder nur in bestimmten Angelegenheiten.

Die Vorsorgevollmacht greift erst dann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind,
Ihre Angelegenheiten zu regeln. Sie bleibt **jederzeit widerrufbar** und kann von
Ihnen inhaltlich angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie auf der [Website des Bundesministeriums für Justiz](https://www.bmjv.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html).

Betreuungsverfügung

Neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht gibt es die Möglichkeit einer
Betreuungsverfügung. Mit ihr legen Sie fest, dass im Bedarfsfall nicht ein amtlich
bestellter Fremder, sondern eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson vom Gericht
als **rechtlicher Betreuer** eingesetzt wird.

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht steht der bestellte Betreuer jedoch unter gerichtlicher
Aufsicht. Weitere Informationen zur Betreuungsverfügung finden Sie auf der [Website des Bundesministeriums für Justiz](https://www.bmjv.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html).

**Mit einer Vorsorge schaffen Sie Klarheit und Sicherheit.Gerne beraten wir Sie 
persönlich zu allen Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge und -finanzierung. 
Vereinbaren
Sie einen Gesprächstermin mit uns.

[ 030 - 811 44 21](https://www.wieschhoff-bestattungen.de/vorsorge-finanzierung/030 - 811 44 21?output_format=md)